Ausländische Funkamateure ohne CEPT- oder CEPT-Novice-Lizenz, die in Deutschland Amateurfunk betreiben möchten, müssen eine Gastlizenz bei der Außenstelle der Bundesnetzagentur in Dortmund beantragen. Diese wird für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt und sollte mindestens einen Monat im Voraus beantragt werden. Die Ausstellung einer Gastlizenz ist kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren können Sie bei der Bundesnetzagentur erfragen.
Ausländische Funkamateure ohne CEPT- oder CEPT-Novice-Lizenz, die in Deutschland Amateurfunk betreiben möchten, müssen eine Gastlizenz bei der Außenstelle der Bundesnetzagentur in Dortmund beantragen. Diese wird für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt und sollte mindestens einen Monat im Voraus beantragt werden. Die Ausstellung einer Gastlizenz ist kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren können Sie bei der Bundesnetzagentur erfragen.
Ausländische Funkamateure ohne CEPT- oder CEPT-Novice-Lizenz, die in Deutschland Amateurfunk betreiben möchten, müssen eine Gastlizenz bei der Außenstelle der Bundesnetzagentur in Dortmund beantragen. Diese wird für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt und sollte mindestens einen Monat im Voraus beantragt werden. Die Ausstellung einer Gastlizenz ist kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren können Sie bei der Bundesnetzagentur erfragen.